Juergen P. Meier
Ich haette "klassische Musikstuecke" jetzt so definiert:
Der Autor ist zu einem Zeitpunkt gestorben, als es noch keine
vererbbaren "Urheberrechte*" und Musikverbandsschutzgesetze gab.
Der Begriff "Klassische Musik" kann vieles bedeuten. Im engeren Sinn
Musik der Klassik (haupts. Vertreter in Mannheim und Wien), also etwa
die Zeit der Komponisten Stamitz, Winter, Mozart, Haydn, Beethoven etc.
Im alltäglichen Sprachgebrauch meint man damit Orchester- Kammermusik,
Opern etc. jeder Epoche, also alles von Montverdi über Brahms, Schönberg
bis zu zeitgenössischer Musik wie Cerha, Stockhausen, Nono etc. Diesen
Begriff dürfte der OP gemeinthaben, deshalb habe ich mich darauf
bezogen.
Der Begriff E-Musik entspricht in etwa dem letzteren, ist aber noch
weiter gefasst. Er stammt aus der Zeit, wo Urheberrechtsgesellschaften
versuchten, die Musik bestimmten "Schubladen" zuzuordnen.
Dass alle diese Begriffe den Kern der Sache nicht treffen, ist den
meisten Leuten, die damit zu tun haben, bewusst. Musik lässt sich eben
nicht so einfach klassifizieren wie Mineralien oder Pflanzen :)
Recht gut geschrieben ist übrigens auch der Wikipedia-Artikel zu E-, U-
und F-Musik:
http://de.wikipedia.org/wiki/E-Musik
--
Michael
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