Auswirkung der Telering AGB Änderung: SMS Empfangsbestätigungen nun gebührenpflichtig

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Fragen zu einzelnen Geräten sollten hingegen in den dafür vorgesehenen Bereichen gestellt werden.
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Auswirkung der Telering AGB Änderung: SMS Empfangsbestätigungen nun gebührenpflichtig

Ungelesener Beitragvon hans huber » Mo 23. Aug 2010, 18:53


Aufgrund des Themenbezugs ausnahmsweise ein Crosspost in
at.telekomm.mobil und at.gesellschaft.recht mit FollowUp nach a.g.recht


Telering änderte ja (in at.telekomm.mobil wurde darüber diskutiert) mit
24.07.2010 die Geschäftsbedingungen.

http://www.telering.at/Content.Node2/agb/20100601_AGB_telering.pdf

Damit einher ging auch eine Änderung der Entgeltbestimmungen.

http://www.telering.at/Content.Node2/agb/20100601_Entgeltbestimmungen_telering.pdf


Weder in den AGB, noch in den Entgeltbestimmungen werden konkrete Kosten
für SMS Empfangsbestätigungen genannt.

In meinem alten Tarif "ÄtschÄtsch07" (dieser findet sich gar nicht mehr
auf der Website, auf der Website ist unter alte Tarife lediglich eine
Variante von ÄtschÄtsch mit Mindestgesprächsumsatz aufgeführt, das ist
jedoch definitiv nicht meine) wurden SMS Empfangsbestätigungen bisher
nicht vergebührt.

In den Entgeltbestimmungen (Link siehe oben) wird bezüglich der Kosten
für SMS Empfangsbestätigungen lediglich auf die besonderen
Entgeltbestimmungen des Tarifs verwiesen.

Für meinen Tarif gibts aber keine. Lediglich für die aktuellen Tarife
sind solche zu finden, z.B. unter

http://www.telering.at/Content.Node2/tarife/super_zehn.php
=> auf Alle Tarifinfos Sprache/SMS/Daten klicken, dort wird dann für die
SMS Empfangsbestätigung 0,05 Euro ausgewiesen.


Ich streite mit Telering gerade herum, weil mir die
Empfangsbestätigungen seit ende Juli nun vergebührt wurden. Die Summe
ist lächerlich - aber mir gehts ums Prinzip. Der Kundendienst-Droide
versteift sich darauf, dass diese neue Gebühr gelten würde. Die
Entgeltbestimmungen für MEINEN Tarif blieb er mir (trotz mehrmaligem
Mailverkehr) bislang schuldig - er beruft sich auf §1 der AGB in denen
die Einbeziehung der Allgemeinen sowie besonderen Entgeltbestimmungen
vereinbart ist => Soweit korrekt, ich konnte nur nicht wissen, dass sich
die besonderen Entgeltbestimmungen meines Tarifs auch ändern, musst
daher davon ausgehen (da nichts publiziert wurde) dass hier für mich
keine Änderung wirksam wird. Grotesker weise schickt er mir als "Beleg"
dafür dass diese Gebühr publiziert wurde einen Link auf den (für mich
nicht passenden) SuperZehn Tarif.

Werde berichten wie es weiter geht - eventuell wollt Ihr ja auch eure
erste Rechnung nach Änderung der AGB genauer durchsehen, es könnte noch
mehr Überraschungen geben.
hans huber
 
Beiträge: 24
Registriert: Mi 20. Mai 2009, 20:27

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