"Erich Kirchmayer"
Kann man in der Schweiz nicht mit dem Umzug die Rufnummer mit der
Ortsvorwahl mitnehmen?
Nein, die Ortsvorwahl bleibt im Ort ;-)
http://wapedia.mobi/de/Telefonvorwahl
|2. Länder mit zwingender Verwendung der Ortsnetzkennzahl in allen Fällen
|In der Schweiz (März 2002), in Frankreich (1999), in Dänemark,
|in Norwegen, in Italien, in Belgien (Juli 2000), in Tschechien
|(22. September 2002), in Griechenland, in Polen (5. Dezember 2005),
|Portugal (1999), Spanien und Estland ... wurde die zwingende Verwendung
|der Ortsnetzkennzahl eingeführt, auch wenn es sich nur um ein
|Ortsgespräch handelt. ... Eine derartige Regelung ist auch
|Voraussetzung, um die Rufnummernmitnahme einer beliebigen
|Teilnehmerrufnummer auch bei Umzügen jenseits der Ortsnetzgrenzen
|zu ermöglichen, was beispielsweise in der Schweiz ... realisiert wurde
Da sieht man dann ja der Nummer überhaupt nicht mehr an, wo ein
Teilnehmer wohnt! Das wird im Obrigkeitsstaat Deutschland vermutlich so
schnell nichts werden.
Erstaunlich, daß man hierzulande im Mobilfunkbereich die
Nummernportabilität erlaubt hat -- da sieht man hinterher ja überhaupt
nicht mehr, in welchem Netz der Teilnehmer telefoniert.